Münster
Münster: eigene Versorgungssysteme, eigene Lücken
Münster ist Universitäts-, Verwaltungs- und Behördenstadt. Ein überdurchschnittlicher Teil der Erwerbstätigen ist verbeamtet oder freiberuflich tätig und damit in einem eigenen Versorgungssystem: Beamte über die Beihilfe und die Beamtenversorgung, Ärzte, Anwälte, Architekten und Apotheker über ihr jeweiliges Versorgungswerk. Beide Systeme funktionieren nach anderen Regeln als die gesetzliche Rentenversicherung – und beide haben eine typische Schwachstelle.
Bei Beamten ist es die Dienstunfähigkeit: In den ersten Dienstjahren besteht nur ein sehr geringer oder gar kein Anspruch auf Versorgung, und die Definition der Dienstunfähigkeit ist enger, als viele annehmen. Bei Freiberuflern im Versorgungswerk ist es die Berufsunfähigkeit: Die Leistung setzt dort in der Regel voraus, dass die berufliche Tätigkeit vollständig aufgegeben wird. Wer nur teilweise nicht mehr arbeiten kann, steht ohne private Absicherung schlechter da, als es das gute Grundsystem vermuten lässt.