Grafschaft Bentheim
Nordhorn: versichert in zwei Ländern, geprüft in keinem
Nordhorn liegt wenige Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt, und für viele Haushalte ist ein Arbeitsplatz in den Niederlanden völlig normal. Sozialversichert ist man dann grundsätzlich dort, wo man arbeitet – also im Beschäftigungsland. Für Grenzgänger heißt das: Die Krankenversicherung läuft über das niederländische System, die Familie in Deutschland wird über ein Formularverfahren mit abgedeckt, und die Ansprüche bei Arbeitsunfähigkeit richten sich nach niederländischem Recht.
Das funktioniert im Alltag gut, hat aber zwei Schwachstellen. Erstens ist der Ablauf bei längerer Arbeitsunfähigkeit in den Niederlanden anders geregelt als in Deutschland – die Höhe und die Dauer der Leistung sind schwer mit einer deutschen Erwerbsminderungsrente zu vergleichen. Zweitens laufen die privaten Verträge weiterhin in Deutschland und wurden nie auf die veränderte Lage angepasst. Wer beides nicht zusammen betrachtet, weiß im Ernstfall nicht, worauf er sich stützen kann.